Die Steuern von Elektroautos im Überblick
Elektromobilität lohnt sich doppelt. Mit einem VW Elektroauto fährst du emissionsfrei und profitierst von deutlichen steuerlichen Erleichterungen.
Hier findest du einen Überblick zu den steuerlichen Themen rund um Elektroautos
Betriebskosten und Abschreibung
Aufwendungen für Elektroautos können steuerlich berücksichtigt werden.
Dienstwagen und Sachbezug
Die private Nutzung von Elektroautos durch Mitarbeiter ist steuerlich begünstigt.
Motorbezogene Versicherungssteuer
Seit dem 1. April 2025 gilt die motorbezogene Versicherungssteuer auch für Elektroautos.
Vorsteuerabzug
Unternehmer können bei der Anschaffung von Elektroautos die Vorsteuer geltend machen.
Normverbrauchsabgabe
Reine Elektrofahrzeuge sind, dank 0g CO2-Ausstoß, von der NoVA (Normverbrauchsabgabe) befreit.
Betriebskosten und Abschreibung
Alle betrieblichen Kosten eines Elektrofahrzeugs wie Strom, Versicherungen, Service, Reparaturen oder Leasingraten können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Die lineare Abschreibung erfolgt über acht Jahre, alternativ kann eine degressive Abschreibung von bis zu 30 % gewählt werden. Fahrzeuge über der sogenannten Luxustangente haben absetzbare Kostenlimits. Absetzbar sind tatsächliche Aufwendungen bis maximal € 40.000,-, inkl. Umsatzsteuer (USt.) und Kosten für Sonderausstattungen. Förderungen oder Zuschüsse wirken sich auf die Abschreibungsbasis aus.
Dienstwagen und Sachbezug
In Österreich gilt für Dienstwagen der sogenannte Sachbezug. Damit wird der geldwerte Vorteil erfasst, der entsteht, wenn ein Firmenfahrzeug privat genutzt wird. Beschäftigte, die ihren Dienstwagen auch privat verwenden dürfen, müssen daher einen Sachbezug versteuern. Die Versteuerung erfolgt monatlich durch den Arbeitgeber über die Lohnabrechnung: Der Sachbezug wird als steuerpflichtiger Bezug ausgewiesen, und die darauf entfallende Lohnsteuer sowie die Sozialversicherungsbeiträge werden vom Arbeitgeber einbehalten und abgeführt. Für vollelektrische Modelle entfällt dieser Sachbezug gänzlich.
Dienstwagen und Sachbezug
In Österreich gilt für Dienstwagen der sogenannte Sachbezug. Damit wird der geldwerte Vorteil erfasst, der entsteht, wenn ein Firmenfahrzeug privat genutzt wird. Beschäftigte, die ihren Dienstwagen auch privat verwenden dürfen, müssen daher einen Sachbezug versteuern. Die Versteuerung erfolgt monatlich durch den Arbeitgeber über die Lohnabrechnung: Der Sachbezug wird als steuerpflichtiger Bezug ausgewiesen, und die darauf entfallende Lohnsteuer sowie die Sozialversicherungsbeiträge werden vom Arbeitgeber einbehalten und abgeführt. Für vollelektrische Modelle entfällt dieser Sachbezug gänzlich.
Motorbezogene Versicherungssteuer
Seit April 2025 unterliegen auch Elektroautos der motorbezogenen Versicherungssteuer. Dabei unterliegen diese einem einen eigenen Steuersatz. Anders als bei Verbrennern, bei der die Höhe der Steuer anhand der CO2-Emissionen und der Motorleistung berechnet wird, wird bei E-Autos das Eigengewicht des Wagens anstelle von Abgaswerten herangezogen. Zur genauen Berechnung der Versicherungsteuer kannst du den Online-Motorsteuerrechner der Porsche Bank verwenden.
Vorsteuerabzug
Grundsätzlich gilt auf betrieblich verwendete PKWs ein Verbot von Vorsteuerabzug. Elektroautos sind davon aber ausgenommen, da sie keine CO2-Emissionen verursachen. Dabei gelten für die Anschaffungskosten jedoch folgende Grenzwerte:
- unter 40.000 € besteht ein uneingeschränktes Recht auf Vorsteuerabzug
- über 80.000 € steht kein Recht auf Vorsteuerabzug zu
- zwischen 40.000 € und 80.000€ besteht dieses Recht ebenfalls, jedoch muss der Betrag über der Angemessenheitsgrenze von 40.000 € nachträglich über die Eigenverbrauchsbesteuerung wieder ausgeglichen werden.
Vorsteuerabzug
Grundsätzlich gilt auf betrieblich verwendete PKWs ein Verbot von Vorsteuerabzug. Elektroautos sind davon aber ausgenommen, da sie keine CO2-Emissionen verursachen. Dabei gelten für die Anschaffungskosten jedoch folgende Grenzwerte:
- unter 40.000 € besteht ein uneingeschränktes Recht auf Vorsteuerabzug
- über 80.000 € steht kein Recht auf Vorsteuerabzug zu
- zwischen 40.000 € und 80.000€ besteht dieses Recht ebenfalls, jedoch muss der Betrag über der Angemessenheitsgrenze von 40.000 € nachträglich über die Eigenverbrauchsbesteuerung wieder ausgeglichen werden.
NoVA
Die NoVA, kurz für die Normverbrauchsabgabe, ist eine einmalig zu entrichtende Steuer, die meist zum Zeitpunkt der Lieferung oder bei der Erstzulassung eines Autos zu zahlen ist. Die Höhe der NoVA richtet sich dabei an den CO2-Emissionen des Models. Wird ein gewisser CO2-Grenzwert überschritten, ist außerdem ein CO2-Malus zu zahlen. Da Elektroautos, wie die Modelle der ID-Serie, keine CO2-Emissionen verursachen, sind diese von der NoVA-Steuer ausgenommen. Diesen Vorteil genießen jedoch nur vollelektrische Autos, Plug-In Hybrid Modelle sind nicht von der Normverbrauchsabgabe befreit.
Die aktuellen Elektro Modelle
Häufig gestellte Fragen (FAQ):
Nein, seit dem 1. April 2025 unterliegen auch reine Elektroautos der motorbezogenen Versicherungssteuer. Plug-In-Hybride werden anteilig für den Verbrennungsmotor besteuert.
Wer ein Elektroauto vom Arbeitgeber privat nutzt, muss dafür keine Sachbezugssteuer zahlen. Auch das Aufladen am Arbeitsplatz ist steuerlich begünstigt, wenn die Nachweise korrekt geführt werden.
Ja, alle betrieblich betrieblich veranlassten Kosten, inklusive Strom, Leasing, Versicherungen, Reperaturen und Service können steuerliche geltend gemacht werden. Für Fahrzeuge über der Luxustangente gelten Höchstgrenzen.
Ja, reine Elektrofahrzeuge sind von der NOVA befreit. Plug-In-Hybride zahlen anteillig für den Verbrennungsmotor. Die Befreeiung kann die Anschaffungskosten daher deutlich mindern.