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E-Auto Förderung Österreich

E-Auto Förderung Österreich

Entdecken Sie hier die staatliche Förderung und den Volkswagen E-Mobilitätsbonus für Elektroautos und Plug-In-Hybrid-Modelle.

Staatliche Förderungen und E-Mobilitätsbonus für Elektroautos & Hybridmodelle

Wir bei Volkswagen sind überzeugt: Eine sichere Zukunft bedeutet ein sicherer Umgang mit unserer Umwelt.

Das Bundesministerium für Klima, Umweltschutz, Energie, Mobilität Innovation und Technologie (BMK) teilt diese Meinung. Bei Ihrer Investition zugunsten von Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen gewährt Ihnen das BMK deshalb attraktive Förderungen. Privatkunden können eine E-Auto Förderung beantragen und somit Geld sparen, während man der Umwelt Gutes tut.

Nachfolgend finden Sie eine Aufschlüsselung aller Preisvorteile zum Thema staatliche Hybrid- und Elektroauto Förderung in Österreich. Die Förderungen sind für Privatkunden angeführt.

Förderungen & Boni für Privatpersonen 2023

Elektroauto Förderung in Österreich für Privatpersonen

Der Kauf eines Elektroautos wird für Privatkunden in Summe mit bis zu € 5.400,‒ inkl. MwSt.1 gefördert.

  • € 3.000,‒ netto wie brutto staatliche Förderung
  • € 2.400,‒ inkl. MwSt. E-Mobilitäts-Bonus von Volkswagen

Detaillierte Informationen finden Sie auf der Seite für Umweltförderungen Österreich.

Hybridauto Förderung in Österreich für Privatpersonen

Der Kauf eines Plug-in-Hybrid-Modells* wird für Privatkunden in Summe mit bis zu € 2.750,‒ inkl. MwSt.2 gefördert.

  • € 1.250,‒ netto wie brutto staatliche Förderung
  • € 1.500,‒ inkl. MwSt. E-Mobilitäts-Bonus von Volkswagen

* ausgenommen Tiguan eHybrid und Touareg eHybrid

Bitte beachten Sie, dass die Gewährung einer staatlichen Förderung dem Bundesministerium für Klima, Umweltschutz, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) unterliegt.

FAQ - E-Förderungen & Boni für Private

Wie setzt sich die E-Mobilitätsförderung zusammen?

Die Förderung setzt sich einerseits aus dem E-Mobilitätsbonusanteil der Fahrzeugimporteure und dem E-Mobilitätsbonusanteil des Bundes zusammen.

Wann endet die Förderungsaktion für E-Mobilität?

Bis spätestens zum 31.12.2023 bzw. solange Budgetmittel des Bundes zur Verfügung stehen, können Registrierungen eingebracht werden.

Welche Voraussetzungen gelten für eine Förderung?

Um für eine Förderung berechtigt zu sein, muss die vollelektrische Reichweite des PKW mindestens 60 km (WLTP) betragen und der Brutto-Listenpreis des Basismodells (ohne Sonderausstattung) darf € 60.000,- nicht überschreiten. Zudem muss der PKW mit Strom aus erneuerbaren Energiequellen betrieben werden.

Förderungen & Boni für ausgewählte Unternehmergruppen 2023

Elektroauto Förderung in Österreich für ausgewählte Unternehmergruppen

Der Kauf eines Elektroautos wird für Taxi, Carsharing, Fahrschulen und soziale Dienste in Summe mit bis zu € 2.000,‒ exkl. MwSt.3 gefördert.

  • € 1.000,‒ netto wie brutto staatliche Förderung
  • € 1.000,‒ exkl. MwSt. E-Mobilitäts-Bonus von Volkswagen

Detaillierte Informationen finden Sie auf der Seite für Umweltförderungen Österreich.

Bitte beachten Sie, dass die Gewährung einer staatlichen Förderung dem Bundesministerium für Klima, Umweltschutz, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) unterliegt.

FAQ - E-Förderungen & Boni für Unternehmen

Wer kann das Förderungsangebot in Anspruch nehmen?

Anspruch auf die Förderungsaktion des BMK haben 2023 nur noch ausgewählte Unternehmergruppen (Taxi, Carsharing*, Fahrschulen und soziale Dienste**).

*) Definition Carsharing: Antragsberechtigt sind E-Carsharing Betreiber, die unabhängig von ihrer Rechtsform, E-Carsharing-Fahrzeuge stationsbasiert oder stationsunabhängig an eine unbestimmte Anzahl an Personen gegen Entgelt anbietet. Ein E-Carsharing-Fahrzeug dabei ist ein Kraftfahrzeug, das von einer unbestimmten Anzahl an Personen durch organisierte Nutzung auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung mit einem E-Carsharing Betreiber genutzt werden kann.

**) Definition Soziale Dienste: Antragsberechtigt sind Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine, konfessionelle Einrichtungen und öffentliche Gebietskörperschaften, die Soziale Dienste erbringen. Ein Eintrag im Infoservice des Sozialministeriums ist dabei Voraussetzung.

 

Wann endet die Förderungsaktion für E-Mobilität?

Bis spätestens zum 31.12.2023 bzw. solange Budgetmittel des Bundes zur Verfügung stehen können Registrierungen eingebracht werden.

Welche allgemeinen Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um als förderungsfähig zu gelten?

Es gibt diverse Grundvoraussetzungen, um überhaupt als förderfähig zu gelten. Unter anderem muss der eingesetzte Strom ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen stammen, die Fahrzeuge/Ladestellen dürfen nicht gebraucht sein und müssen für mindestens 4 Jahre im Betrieb gehalten werden. Mehr Informationen hierzu finden Sie im  Leitfaden E-Mobilität für Gewerbe.

 

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