Vorteile von Elektroautos im Überblick
- Steuerliche Vergünstigungen Unternehmen können in Österreich eine Reihe von steuerlichen Vergünstigungen in Anspruch nehmen, wenn sie Elektroautos einsetzen.
- Umweltfreundlichkeit Elektroautos sind lokal emissionsfrei und tragen somit zur Reduzierung der Umweltverschmutzung bei. Unsere vollelektrischen ID. Modelle werden außerdem CO2-neutral an unsere Kunden ausgeliefert.1
- Geringere Betriebskosten Elektroautos haben im Vergleich zu Verbrenner-Fahrzeugen oft geringere Betriebskosten. Die Kosten für Strom sind in der Regel niedriger als die Kosten für Benzin oder Diesel, und die Wartungskosten sind aufgrund der einfacheren und weniger verschleißanfälligen Technologie oftmals niedriger.
- Investitionsfreibetrag (IFB) Seit 2023 können Unternehmen bei einer Anschaffung eines Elektroautos 15 % der Anschaffungskosten als Betriebsausgabe geltend machen.
Vergünstigungen bei der Anschaffung von Elektroautos
Entfall des Sachbezugs
Für Arbeitnehmer, die einen elektrisch angetriebenen Firmenwagen auch für private Zwecke nutzen, entfällt der Sachbezug zur Gänze. Voraussetzung dafür ist, dass das Dienstauto einen Emissionswert von 0g CO2/km (WLTP) aufweist. Alle ID. Modelle von Volkswagen erfüllen diese Voraussetzung. Damit lässt sich einiges einsparen.
Investitionsfreibetrag (IFB)
Seit 1. Jänner 2023 können Unternehmen, die ein Elektroauto betrieblich anschaffen, von einem Investitionsfreibetrag in Höhe von 15 Prozent der Anschaffungskosten profitieren.
Vorsteuerabzugsfähigkeit
Elektro PKW und Kombi
Für elektrisch angetriebene PKWs und Kombis, die einen CO2-Ausstoß von 0g aufweisen, ist ein Vorsteuerabzug möglich. Hier gibt es jedoch einige Besonderheiten zu beachten.
- Anschaffungswert von unter € 40.000,- Überschreitet der Anschaffungswert des Elektroautos die Grenze von € 40.000,- (inkl. USt. und NoVA) nicht, kann der Vorsteuerabzug uneingeschränkt nach den allgemeinen Vorschriften erfolgen.
- Anschaffungswert zwischen € 40.000,- und € 80.000,- Für den Betrag von 40.000,- (inkl. USt. und NoVA) kann der Vorsteuerabzug ebenfalls uneingeschränkt nach den allgemeinen Vorschriften erfolgen. Der restliche Betrag der Anschaffungskosten muss durch eine Eigenverbrauchsbesteuerung neutralisiert werden (sogenannte Luxustangente).
- Anschaffungswert über € 80.000,- Überschreiten die Anschaffungskosten die angemessene Grenze um mehr als 100%, also über 80.000 Euro, besteht kein Anspruch auf Vorsteuerabzug.
Regelung für Sonderabnehmer
Für Fahrschulen, Transport-Begleitfahrzeuge und Fahrzeuge, die zu 80% für die Personenbeförderung genutzt werden (z. B. Taxis), gelten besondere Regelungen. Hier kann die Vorsteuer sowohl von Elektroautos, als auch von Verbrennern (Benzin, Diesel, Plug-In-Hybrid, Mild-Hybrid) abgezogen werden. Die Angemessenheitsgrenze findet auch hier Anwendung.
Regelung für Nutzfahrzeuge
Für die LKW-Modelle von Volkswagen besteht zusätzlich ein Vorsteuerabzug auf Modelle mit elektrischem Antrieb (ID. Buzz Cargo) sowohl auch LKW-Modelle mit Benzin- und Dieselantrieb (Transporter 6.1, Crafter, Amarok).
Befreiung von der NoVA
Bei unseren vollelektrischen ID. Modellen fällt in Österreich keine NoVA (Normverbrauchsabgabe) an. Grund dafür ist der CO2-Ausstoß von 0g/km (WLTP).
Motorbezogene Versicherungssteuer für E-Autos
Für reine Elektrofahrzeuge muss laut österreichischem Steuerrecht aktuell noch keine motorbezogene Versicherungssteuer gezahlt werden.
Ab 1. April 2025 soll die Steuerbefreiung für bestehende als auch neue E-Autos von der motorbezogenen Versicherungssteuer fallen. Die Besteuerung soll sich nach dem im Zulassungsschein eingetragenen Eigengewicht und der Dauerleistung (30-Minuten-Nennleistung) bemessen.
Ihre voraussichtliche motorbezogene Versicherungssteuer können Sie direkt im Motorsteuerrechner der Porsche Bank berechnen.
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