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Sachbezug bei Firmenautos

Bei der privaten Nutzung eines Dienstwagens, muss in der Regel Sachbezug gezahlt werden. Wir erklären, mit welchen Fahrzeugen Sie so günstig wie möglich aussteigen.
Stand 07/2023

Sachbezug bei privater Nutzung von Firmenwagen

Volkswagen ist seit Jahrzehnten der Partner für Mobilität österreichischer Unternehmen. Unsere Modelle erfreuen sich auch als Firmenwagen großer Beliebtheit. Dabei kommen unsere beliebten Modelle wie der Passat Variant oder Golf Variant of in Frage. Wir erklären, wie sich auch besonders mit unseren elektrischen ID. Modellen einiges an Kosten einsparen lässt.

Was ist der Sachbezug für Dienstwagen?

In Österreich gibt es für Dienstwagen die Regelung des Sachbezugs. Der Sachbezug ist ein geldwerter Vorteil, der für die private Nutzung eines Dienstwagens entsteht. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer, die einen Dienstwagen auch für private Zwecke nutzen dürfen, Sachbezug zahlen müssen. 

Der Sachbezug für Dienstwagen wird monatlich vom Arbeitgeber versteuert. Die Versteuerung erfolgt über die Lohnabrechnung und wird als steuerpflichtiger Bezug ausgewiesen. Dabei werden der Sachbezug sowie die darauf entfallende Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge vom Arbeitgeber abgeführt.

Wissenswert

Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zählen zur privaten Nutzung. Wird das Firmenauto genau für diese Fahrten verwendet, besteht kein Anspruch auf Pendlerpauschale oder Pendlereuro.

Welche Faktoren beeinflussen die Höhe des Sachbezugs?

Folgende Faktoren fließen in die Berechnung des Sachbezugs mit ein:

  • Anschaffungswert
  • Jahr der Erstzulassung
  • Höhe des CO2-Ausstoßes
  • Anzahl der privat gefahrenen Kilometer

Neuwagen

 

Erhalten Sie einen Neuwagen als Firmenauto, wird der tatsächliche Kaufpreis des Fahrzeugs

  • inkl. USt. und NoVA,
  • inkl. Mehrausstattungen,
  • abzüglich üblicher Rabatte,

als Bemessungsgrundlage verwendet.

Gebrauchtwagen

 

Erhalten Sie einen Gebrauchtwagen als Firmenauto, werden entweder

  • der Listenpreis bei Erstzulassung bzw.
  • die tatsächlich nachgewiesenen Anschaffungskosten des ersten Erwerbers,

als Bemessungsgrundlage verwendet.

Leasingfahrzeuge

 

Bei Neuwagen, die geleast werden, wird der Preis inkl. USt. und NoVA, der auch zur Berechnung der Leasingrate herangezogen wird, für die Bemessung des Sachbezugs verwendet.

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Reduzierte Sachbezüge

Halber Sachbezugswert 

Wenn ein Dienstwagen in einem Jahr nachweislich nicht mehr als 500 Kilometer im Monat (oder insgesamt 6.000 Kilometer pro Jahr) für private Zwecke genutzt wird, reduziert sich der Sachbezugswert auf die Hälfte. Auch hier hängt die Höhe des Sachbezugs von der Schadstoffemission des Fahrzeugs ab. Für Fahrzeuge mit höheren Emissionen beträgt der Sachbezugssatz 1% des Anschaffungswertes pro Monat (max. € 480,-), während für schadstoffarme Fahrzeuge (max. 132 g CO2/km) ein Satz von 0,75% des Anschaffungswertes pro Monat (max. € 360,-) gilt.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Sachbezugsbewertung auf einer jährlichen Betrachtung basiert. Krankheits- oder Urlaubstage mindern den Betrag grundsätzlich nicht. Steht der Firmenwagen jedoch volle Kalendermonate weder privat noch betrieblich zur Verfügung, ist kein Sachbezug anzusetzen. Hier empfiehlt sich ein Fahrtenbuch über private Strecken zu führen.

Mini-Sachbezug

Wird das Firmenfahrzeug nur sehr selten für private Fahrten genutzt, kann der Sachbezug anhand der tatsächlich gefahrenen Kilometer für private Zwecke berechnet werden.

  • Unterhalb 132 g CO2/km: € 0,50 pro Kilometer
  • Oberhalb 132 g CO2/km: € 0,67 pro Kilometer

Die Höhe der CO2-Emission ist entscheidend

Die CO2-Emission des Firmenwagens spielt bei der Höhe des Sachbezugs in Österreich eine wesentliche Rolle. Je nachdem wie hoch der CO2-Ausstoß eines Fahrzeugs ist, wird der Sachbezug mit 1,5% bzw. 2% der Anschaffungskosten berechnet. Im Jahr 2023 liegt der Grenzwert bei 132 g CO2/km (WLTP).

Dienstwagen bis max. 132 g CO2/km (WLTP)
Überschreitet der Dienstwagen bei der Erstzulassung diese Grenze nicht, beträgt der Sachbezugswert pro Monat 1,5% der tatsächlichen Anschaffungskosten - max. jedoch € 720,- pro Monat. Hier finden Sie einen Überblick der Modelle bis max. 132 g CO2/km (WLTP).

Dienstwagen über 132 g CO2/km (WLTP)
Bei Modellen, die den Grenzwert von 132 g CO2/km (WLTP) bei Erstzulassung im Jahr 2023 überschreiten, beträgt der Sachbezugswert pro Monat 2% der tatsächlichen Anschaffungskosten - max. jedoch € 960,- pro Monat.

Der Grenzwert für die CO2-Emission wird es jedes Jahr um 3 Gramm reduziert. Hier finden Sie einen Überblick über die Grenzwerte:

Jahr der Erstzulassung WLTP
2021 138 g CO2/km
2022 135 g CO2/km
2023 132 g CO2/km
2024 129 g CO2/km
Ab 2025 126 g CO2/km

Welcher Grenzwert nun gilt, ist abhängig vom Jahr der Erstzulassung. Der Grenzwert im Jahr der Erstzulassung wird somit auch für die nächsten Jahre herangezogen, auch wenn ihr Dienstwagen die CO2-Grenzen der kommenden Jahre überschreiten würde.

Beispiel
Ihr Dienstwagen wird im Jahr 2023 zum ersten Mal zugelassen und der CO2-Ausstoß beträgt 130 g CO2/km (WLTP). Ihr Dienstwagen überschreitet den Grenzwert somit nicht und Sie zahlen 1,5% Sachbezug über den gesamten Nutzungszeitraum hinweg.

Elektroautos als beste Option für Dienstwagenfahrer

Entfall des Sachbezugs

Mit einem Elektroauto von Volkswagen als Dienstwagen, können Sie viel Steuern sparen, denn der Sachbezug entfällt zur Gänze. Voraussetzung dafür ist ein CO2-Ausstoß von 0 g pro Kilometer - alle Elektroautos von Volkswagen erfüllen diese.

Damit lassen sich pro Monat einige Hundert Euro einsparen. Sie reduzieren nicht nur Ihre Ausgaben, sondern achten auch auf die Umwelt. Elektroautos von Volkswagen sind außerdem vorsteuerabzugsberechtigt, was auch Ihrem Unternehmen zugutekommt.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Gilt die Fahrt von der Wohnung zum Arbeitsplatz als Privatfahrt?

Ja, bei Dienstnehmern gilt auch die Fahrt vom Wohnort zur Arbeitsstätte als Privatfahrt und ist somit sachbezugspflichtig.

Welche PKWs haben einen ermäßigten Sachbezug?

Im Jahr 2023 ist ein Grenzwert von max. 132 g CO2/km (WLTP) als Grenze festgesetzt. Alle unsere Volkswagen PKW Modelle, die diesen Wert nicht überschreiten, finden Sie hier.

Elektroautos von Volkswagen sind außerdem gänzlich frei vom Sachbezug.

Wie hoch ist der Sachbezug bei Firmenwagen?

Bei Elektroautos mit einem Emissionswert von 0g CO2/km (WLTP) wird kein Sachbezug gezahlt. Alle ID. Modelle von Volkswagen erfüllen diese Voraussetzung.

Bei Modellen, die den Grenzwert von 132g CO2/km (WLTP) bei Erstzulassung im Jahr 2023 nicht überschreiten, beträgt der Sachbezugswert pro Monat 1,5% der tatsächlichen Anschaffungskosten - maximal jedoch € 720,- pro Monat. Hier finden Sie einen Überblick der Modelle unter 132g CO2/km (WLTP).

Bei Modellen, die den Grenzwert von 132g CO2/km (WLTP) bei Erstzulassung im Jahr 2023 überschreiten, beträgt der Sachbezugswert pro Monat 2% der tatsächlichen Anschaffungskosten - maximal jedoch € 960,- pro Monat.

Wie hoch sind die CO₂-Grenzwerte für den Sachbezug in den nächsten Jahren?

Die Werte beziehen sich auf das Jahr der Erstzulassung und gelten nach dem WLTP-Messverfahren.

  • 2023: 132 g CO2/km (WLTP)
  • 2024: 129 g CO2/km (WLTP)
  • Ab 2025: 126 g CO2/km (WLTP)

Hier finden Sie einen Überblick, über alle Modelle inkl. Motor-Getriebe-Varianten bis maximal 132 g CO2/km (WLTP).

Ich habe ein Elektroauto als Dienstwagen – muss ich Sachbezug zahlen?

Nein. Bei Elektroautos mit einem Emissionswert von 0 g CO2/km (WLTP) wird kein Sachbezug gezahlt. Das trifft selbstverständlich auf alle vollelektrischen ID. Modelle von Volkswagen zu.

Habe ich mit einem Dienstwagen Anspruch auf Pendlerpauschale?

Nein. Wird das Firmenauto für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte benutzt, besteht kein Anspruch auf Pendlerpauschale oder Pendlereuro.

Kann sich die Höhe meines Sachbezugswertes im Laufe der Jahre ändern?

Nein. Die CO2-Grenzwerte beziehen sich lediglich auf das Jahr der Erstzulassung des Firmenwagens. Der Sachbezugswert bleibt somit der gleiche für die gesamte Nutzungsdauer des Firmenautos.

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