Menü
Menü schließen
Schließen

Für Unternehmer: Staatliche Förderung und Boni 2023

Hier erhalten Sie alle Infos zur staatlichen Förderung und zum E-Mobilitätsbonus für Elektroautos und Ladeinfrastruktur für Unternehmer.

Förderungen & Boni für Unternehmer 2023

Entdecken Sie hier Ihre Vorteile als Unternehmerkunde bei der Anschaffung von Elektroautos sowie Ladeinfrastruktur.

Neue Regelung seit 01.01.2023

Seit 01.01.2023 gelten neue Regelungen für die staatliche Förderung von Elektroautos für Unternehmerkunden. Folgende Förderungen bzw. Prämien können 2023 in Anspruch genommen werden: 

Elektroauto Förderung für ausgewählte Unternehmergruppen

Förderung für Ladeinfrastruktur

Investitionsfreibetrag (IFB)

Elektro-LKW Förderung (ID. Buzz Cargo)

Elektroauto Förderung in Österreich für ausgewählte Unternehmergruppen


Der Kauf eines Elektroautos wird für eine beschränkte Zielgruppe in Summe mit bis zu € 2.000, exkl. MwSt.1,2 gefördert.

  • € 1.000,‒ netto wie brutto staatliche Förderung
  • € 1.000,‒ exkl. MwSt. E-Mobilitäts-Bonus von Volkswagen

Die bereitgestellten staatlichen Fördermittel für Elektro-PKW-Modelle werden ausschließlich für die folgenden Unternehmen und Organisationen mit unternehmerischer Tätigkeit, Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen zur Verfügung gestellt:

  • Soziale Einrichtungen3
  • Taxi-Unternehmen
  • Carsharing-Anbietern4
  • Fahrschulen

Voraussetzungen (Auszug)

  • Der Brutto-Listenpreis des Autos (Basismodell) darf € 60.000,- nicht überschreiten.
  • Fahrzeuge, deren elektrische Reichweite weniger als 60 km (WLTP) beträgt, sind nicht förderungsfähig.
  • Der Strom für den Betrieb des Fahrzeugs muss zu 100% aus erneuerbaren Energieträgern stammen.

Die angeführten Voraussetzungen dienen lediglich als Orientierung. Alle Details und Voraussetzungen zu den Förderungen finden Sie im Förderprogramm 2023 der Bundesregierung für Unternehmerkunden.  Bitte beachten Sie, dass die Gewährung einer staatlichen Förderung dem Bundesministerium für Klima, Umweltschutz, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) unterliegt.

Investitionsfreibetrag (IFB)


Ab 1. Jänner 2023 können Unternehmen, die ein Elektroauto betrieblich anschaffen, von einem Investitionsfreibetrag in Höhe von 15 Prozent der Anschaffungskosten profitieren.

Wichtig zu wissen

  • Die Abschreibung wird durch den IFB nicht berührt. Diese steht unabhängig davon zusätzlich zu.
  • Bei Inanspruchnahme einer Pauschalierung steht der IFB nicht zu.
  • Der Investitionsfreibetrag kann nur im Jahr der Anschaffung geltend gemacht werden.
  • Um den Investitionsfreibetrag nutzen zu können, muss das Elektroauto für mindestens vier Jahr im Betrieb genutzt werden (mit Ausnahme höherer Gewalt) und einem inländischen Betrieb zugerechnet sein.
  • Sofern betriebliche Einkünfte erzielt werden, können Einzelunternehmer, Personengesellschaften und Körperschaften grundsätzlich den Investitionsfreibetrag in Anspruch nehmen.

Mehr Infos im Unternehmerservice Portal

Alle Details und Voraussetzungen zur Beanspruchung des Investitionsfreibetrags (IFB) finden Sie im Unternehmerservice Portal der Bundesregierung.

Förderungen für Ladeinfrastruktur für Unternehmer


Für die Anschaffung von fix installierten Ladestationen (Standsäulen und Wallboxen) kann zusätzlich um eine staatliche Förderung angesucht werden. Gefördert werden öffentlich zugängliche und nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur.

Bei unserem Partner für Ladeinfrastruktur MOON Power finden Sie die passende Ladelösung für Ihr Elektro- bzw. Hybridauto.

Zugänglichkeit Art der Einrichtung Leistung Bundesförderung
Öffentlich AC-Normalladepunkt 11 bis ≤ 22 kW € 2.500,-
Öffentlich DC-Schnelladepunkt < 100 kW € 15.000,-
Öffentlich DC-Schnelladepunkt ≥ 100 kW € 30.000,-
Nicht-öffentlich AC-Normalladepunkt ≤ 22 kW € 900,-
Nicht-öffentlich DC-Schnelladepunkt < 50 kW € 4.000,-
Nicht-öffentlich DC-Schnelladepunkt ≥ 50 kW bis < 100 kW € 10.000,-
Nicht-öffentlich DC-Schnelladepunkt ≥ 100 kW € 20.000,-

Voraussetzungen für die Förderung von Ladeinfrastruktur (Auszug)

  • Die Ladeinfrastruktur muss durch einen konzessionierten Elektrofachbetrieb installiert werden.
  • Der Strom muss zu 100% aus erneuerbaren Energieträgern stammen.

Die angeführten Voraussetzungen dienen lediglich als Orientierung. Alle Details und Voraussetzungen zu den Förderungen finden Sie im Förderprogramm 2023 der Bundesregierung für Unternehmen und Vereine. Bitte beachten Sie, dass die Gewährung einer staatlichen Förderung dem Bundesministerium für Klima, Umweltschutz, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) unterliegt.

Förderung für den ID. Buzz Cargo

Für den ID. Buzz Cargo, der als LKW gilt und zu Volkswagen Nutzfahrzeuge zählt, gelten besondere Regelungen für die staatliche Förderung. Beim Kauf eines neuen ID. Buzz Cargo können Sie als Unternehmer von einer äußerst attraktiven staatlichen Förderung profitieren und sich zusätzlich den E-Mobilitätsbonus von Volkswagen Nutzfahrzeuge sichern.

Mehr zur Förderung des ID. Buzz Cargo

FAQ - E-Förderungen & Boni für Unternehmen

Wer zählt zur ausgewählten Unternehmergruppe für die staatliche Förderung?

Anspruch auf die Förderungsaktion des BMK haben 2023 nur noch ausgewählte Unternehmergruppen (Taxi, Carsharing, Fahrschulen und soziale Dienste).

Definition Carsharing: Antragsberechtigt sind E-Carsharing Betreiber, die unabhängig von ihrer Rechtsform, E-Carsharing-Fahrzeuge stationsbasiert oder stationsunabhängig an eine unbestimmte Anzahl an Personen gegen Entgelt anbietet. Ein E-Carsharing-Fahrzeug dabei ist ein Kraftfahrzeug, das von einer unbestimmten Anzahl an Personen durch organisierte Nutzung auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung mit einem E-Carsharing Betreiber genutzt werden kann.

Definition Soziale Dienste: Antragsberechtigt sind Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine, konfessionelle Einrichtungen und öffentliche Gebietskörperschaften, die Soziale Dienste erbringen. Ein Eintrag im Infoservice des Sozialministeriums ist dabei Voraussetzung.

Wann endet die Förderungsaktion für E-Mobilität?

Am 31.03.2024 bzw. solange Budgetmittel des Bundes zur Verfügung stehen. 

Alle Details und Voraussetzungen zu den Förderungen finden Sie im  Förderprogramm 2023 der Bundesregierung für Unternehmen und Vereine. Bitte beachten Sie, dass die Gewährung einer staatlichen Förderung dem Bundesministerium für Klima, Umweltschutz, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) unterliegt.

Welche allgemeinen Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um als förderungsfähig zu gelten?

Es gibt diverse Grundvoraussetzungen (Auszug), um überhaupt als förderfähig zu gelten.

  • Unter anderem muss der eingesetzte Strom ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen stammen, Die Fahrzeuge/Ladestellen dürfen nicht gebraucht sein und müssen für mindestens 4 Jahre im Betrieb gehalten werden.
  • Der Brutto-Listenpreis des Autos (Basismodell) darf € 60.000,- nicht überschreiten.
  • Fahrzeuge, deren elektrische Reichweite weniger als 60 km (WLTP) beträgt, sind nicht förderungsfähig.
  • Der Strom für den Betrieb des Fahrzeugs muss zu 100% aus erneuerbaren Energieträgern stammen.

Die angeführten Voraussetzungen dienen lediglich als Orientierung. Alle Details und Voraussetzungen zu den Förderungen finden Sie im  Förderprogramm 2023 der Bundesregierung für Unternehmerkunden.  Bitte beachten Sie, dass die Gewährung einer staatlichen Förderung dem Bundesministerium für Klima, Umweltschutz, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) unterliegt.

Hoppla!
Ihr Browser scheint nicht aktuell zu sein. Eventuell funktioniert unsere Webseite nicht optimal. Die meisten Browser (nicht jedoch MS Internet Explorer 11 & älter) funktionieren dennoch problemlos.

Wir empfehlen Ihnen ein Update Ihres Webbrowsers!
Die jeweils neueste Version kann überall im Internet ein gutes Erlebnis sicherstellen.

Danke für Ihren Besuch und viel Spaß,
Ihr Volkswagen Team