Staatliche Förderungsmittel sind für 2025 vorerst ausgeschöpft.
10. Februar 2025
Die zur Verfügung stehenden Förderungsmittel für Elektroautos und Ladeinfrastruktur wurden ausgeschöpft. Im Moment steht noch nicht zur Gänze fest, ob im Jahr 2025 Elektromobilität in Österreich staatlich gefördert wird.
Betroffen davon sind:
- E- PKW für soziale Einrichtungen, E-Taxis, E-Carsharing und Fahrschulen 2024
- E-Nutzfahrzeuge und E-Kleinbusse 2024
- Ladeinfrastruktur wie bspw. Wallboxen, Ladesäulen & Co.
- Privatkunden & Unternehmerkunden
Neue Registrierungen sind nicht mehr möglich. Anträge für bereits registrierte Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur können nach wie vor gestellt werden.
Der Investitionsfreibetrag in Höhe von 15 Prozent der Anschaffungskosten bleibt vorerst bestehen.
Investitionsfreibetrag (IFB)
Seit 1. Jänner 2023 können Unternehmen, die ein Elektroauto betrieblich anschaffen, von einem Investitionsfreibetrag in Höhe von 15 Prozent der Anschaffungskosten profitieren.
Wichtig zu wissen
- Die Abschreibung wird durch den IFB nicht berührt. Diese steht unabhängig davon zusätzlich zu.
- Bei Inanspruchnahme einer Pauschalierung steht der IFB nicht zu.
- Der Investitionsfreibetrag kann nur im Jahr der Anschaffung geltend gemacht werden.
- Um den Investitionsfreibetrag nutzen zu können, muss das Elektroauto für mindestens vier Jahr im Betrieb genutzt werden (mit Ausnahme höherer Gewalt) und einem inländischen Betrieb zugerechnet sein.
- Sofern betriebliche Einkünfte erzielt werden, können Einzelunternehmer, Personengesellschaften und Körperschaften grundsätzlich den Investitionsfreibetrag in Anspruch nehmen.
Alle Details und Voraussetzungen zur Beanspruchung des Investitionsfreibetrags (IFB) finden Sie im Unternehmerservice Portal der Bundesregierung.
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