Eine Frau steht vor der geöffneten Beifahrertüre eines ID.7 Tourer
Eine Frau steht vor der geöffneten Beifahrertüre eines ID.7 Tourer

Für Unternehmer: Staatliche Förderung und Boni 2026

Aktuell gibt es keine staatlichen Förder­mittel für den Kauf von Elektroautos und Lade­infrastruktur.

Mit Stand September 2026 stehen für Unternehmen keine staatlichen Fördermittel für den Kauf von Elektroautos oder Ladeinfrastruktur zur Verfügung. Weitere Details und mögliche Änderungen finden Sie bei den zuständigen Förderstellen.

Die zur Verfügung stehenden Förderungsmittel für Elektroautos und Ladeinfrastruktur wurden ausgeschöpft. Im Jahr 2026 wird die Anschaffung von Elektroautos in Österreich nicht staatlich gefördert. Neue Registrierungen sind nicht mehr möglich.

Der Investitionsfreibetrag wurde mit November 2025 auf 22 Prozent angehoben.

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Investitions­freibetrag (IFB)

Seit 1. Jänner 2023 können Unternehmen, die ein Elektroauto betrieblich anschaffen, von einem Investitionsfreibetrag in Höhe von 15 Prozent der Anschaffungskosten profitieren.

Seit dem 15. Oktober 2025 gilt der Beschluss des Nationalrats, mit dem der Investitionsfreibetrag für Elektroautos vorübergehend auf 22 Prozent angehoben wurde.

Der erhöhte Investitionsfreibetrag gilt für begünstigte Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die nachweislich zwischen dem 1. November 2025 und dem 31. Dezember 2026 anfallen.

Wichtig zu wissen:

  • Die Abschreibung wird durch den IFB nicht berührt. Diese steht unabhängig davon zusätzlich zu.
  • Bei Inanspruchnahme einer Pauschalierung steht der IFB nicht zu.
  • Der Investitionsfreibetrag kann nur im Jahr der Anschaffung geltend gemacht werden.
  • Für die Inanspruchnahme des Investitionsfreibetrags müssen die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu zählen insbesondere eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren und die Zuordnung zu einem inländischen Betrieb oder einer inländischen Betriebsstätte.
  • Sofern betriebliche Einkünfte erzielt werden, können Einzelunternehmer, Personengesellschaften und Körperschaften grundsätzlich den Investitionsfreibetrag in Anspruch nehmen.

Alle Details und Voraussetzungen zur Beanspruchung des Investitionsfreibetrags (IFB) finden Sie im Unternehmerservice Portal der Bundesregierung.

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