Informationsplakat zur gesetzlichen Gewährleistung in der EU mit blau-gelbem Design, EU-Logo und Überschriften in Weiß auf Blau. In Textboxen wird erklärt, dass Verbraucher mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung haben, welche Rechte sie bei mangelhaften Produkten haben und dass Händler diese Rechte nicht einschränken dürfen. Rechts befinden sich ein QR-Code und ein Weblink für weitere Informationen, unten ein Beispiel eines Garantiesymbols (GARAN) sowie Hinweise, was im Reklamationsfall zu tun ist.

Gemäß dem Verbrauchergewährleistungsgesetz besteht für Verbraucher eine gesetzliche Gewährleistungsfrist von 2 Jahren ab Übergabe der Ware.

Für Kaufverträge ab 01.10.2026 gilt zusätzlich folgende Regelung: wenn innerhalb von 2 Jahren ab Übergabe der Ware ein Mangel an der Sache auftritt und wird dieser Mangel innerhalb dieser zwei Jahre durch eine Reparatur behoben (Nachbesserung), verlängert sich die ursprüngliche Gewährleistungsfrist für die reparierte Ware einmalig um ein weiteres Jahr.

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