Im Straßenverkehr ist es beruhigend, wenn man ausreichend Abstand zum
vorausfahrenden Fahrzeug hat. Die serienmäßige automatische Distanzregelung ACC
unterstützt Sie dabei.
ACC misst die Entfernung und die Geschwindigkeit vorausfahrender Fahrzeuge. In
Kolonnen und Staus bremst das System Ihren e-Golf in Verbindung mit dem optionalen
Doppelkupplungsgetriebe DSG bis zum Stillstand ab und fährt innerhalb kurzer Zeit
auch wieder automatisch an. Das System kann Ihr Fahrzeug im Rahmen seiner Grenzen
bei einer Geschwindigkeit von bis zu 210 km/h auf den von Ihnen vorgegebenen
Abstand zum Vordermann halten.
Manchmal passiert etwas Unvorhergesehenes, sodass eine Notbremsung erforderlich
ist. In solchen Fällen kann das optionale Umfeldbeobachtungssystem Front Assist
behilflich sein. Wird eine kritische Auffahrsituation im Rahmen der Systemgrenzen
erkannt, werden Sie gewarnt. In besonders kritischen Situationen kann Sie das
System beim Bremsen unterstützen oder sogar automatisch bremsen, um die
Aufprallgeschwindigkeit zu reduzieren.
Die City-Notbremsfunktion kann im Stadtverkehr bei niedrigen Geschwindigkeiten
eingreifen. Und die Fußgängererkennung kann im Rahmen der Grenzen des Systems
wahrnehmen, wenn zum Beispiel ein Fußgänger unvermittelt auf die Fahrbahn tritt.
Das Assistenzsystem warnt Sie, hilft Ihnen beim Bremsen oder bremst selbsttätig ab
- immer im Rahmen der Systemgrenzen. So kann im Idealfall eine Kollision ganz
vermieden oder zumindest deren Schwere gemindert werden.
*Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach WLTP (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure) dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge, einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO₂-Emissionen, typgenehmigt. Seit 1. September 2018 ersetzt der WLTP den "neuen europäischen Fahrzyklus" (NEFZ). Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO₂-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Während der Übergangsphase zum WLTP sind rückgerechnete NEFZ-Werte weiterhin gesetzlich verpflichtend anzugeben. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten rückgerechnet. Steuern (insb. NoVA) und andere fahrzeugbezogene Abgaben (insb. Sachbezug), die (auch) auf den CO₂-Wert abstellen, werden auf Basis des rückgerechneten NEFZ CO₂-Wertes berechnet. Nähere Informationen finden Sie auf www.volkswagen.at/wltp oder erhalten Sie bei einem autorisierten Händlerbetrieb. Die in dieser Darstellung gezeigten Fahrzeuge können in einzelnen Details vom aktuellen österreichischen Lieferprogramm abweichen. Abgebildet sind teilweise Sonderausstattungen gegen Mehrpreis. Alle Preise sind unverbindl., nicht kart. Richtpreise inkl. NoVA, 20% MwSt., Frachtkosten und unter Berücksichtigung des NoVA-Zu- bzw. Abschlags lt. § 6 NoVAG. Im Sinne einer besseren Lesbarkeit der Texte wurde von uns entweder die männliche oder weibliche Form von personenbezogenen Wörtern gewählt. Dies impliziert keinesfalls eine Benachteiligung des jeweils anderen Geschlechts. Wir danken für Ihr Verständnis.