Modelle bis 126 g
pro Kilometer CO₂-Emission
Bei der Privatnutzung von Firmenautos, zu der auch Fahrten vom Wohnort zum Arbeitsort zählen, müssen österreichische Arbeitnehmer einen Zuschlag zur Lohnsteuerbemessungsgrundlage zahlen. Seit 2016 hängt dieser Sachbezug von den CO2-Emissionen des Dienstwagens ab.
Für Fahrzeuge mit Erstzulassungsdatum ab 1. Jänner 2025 beträgt der CO2-Grenzwert 126 g/km (WLTP). Bei einem CO2-Ausstoß über 126 g/km (WLTP) sind 2 % der Anschaffungskosten pro Monat fällig, bis 126 g/km (WLTP) nur 1,5 %.
Häufig gestellte Fragen (FAQ):
Eine Leistung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, die nicht in Form von Geld, sondern als sogenannte “Sachzuwendung” bereitgestellt wird. Ein typisches Beispiel für einen Sachbezug ist etwa die private Nutzung eines Dienstwagens.
Ein Sachbezug erhöht das steuerpflichtige Einkommen des Arbeitnehmers. Der Nettolohn kann durch den Sachbezug (aufgrund der dadurch erhöhten Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge) sinken. Gleichzeitig profitiert der Arbeitnehmer vom gewährten Vorteil, ohne ihn später aus bereits versteuertem Einkommen zahlen zu müssen. Am Ende kann sich der Gesamtvorteil also dennoch lohnen.
Der Sachbezug für einen privat nutzbaren Firmenwagen beträgt in Österreich grundsätzlich 1,5 % der Anschaffungskosten pro Monat, sofern der CO₂-Emissionswert von 126 Gramm pro Kilometer (Stand 2026) nicht überschritten wird. Liegt der Wert darüber, beträgt der monatliche Sachbezugswert 2 %.
Bei einer privaten Nutzung von maximal 500 km pro Monat (bzw. 6.000 km pro Jahr) – wozu auch die Fahrt von Zuhause zur Arbeit und zurück zählt – halbiert sich der Sachbezugswert (0,75 % bei Werten unter 126 g/km bzw. 1 % wenn darüber).
Bei Elektroautos entfällt der Sachbezug. Das gilt unabhängig von der Nutzung, wodurch Fahrzeuge mit 0 g CO₂-Emissionswert einen besonderen Steuervorteil bieten.