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Volkswagen Technikerin bei der „Pickerl“ Begutachtung

§57a-Begut­achtung - Das "Pickerl"

Die Begutachtung Ihres Fahrzeugs ist nach §57a des Kraftfahrgesetzes geregelt. Perfekt geschulte Mitarbeiter analysieren Ihr Fahrzeug von den Reifen über die Bremsanlage bis hin zu allen elektronischen Systemen. So garantiert Ihnen die §57a-Begutachtung die Verkehrs- und Betriebssicherheit Ihres Fahrzeugs.

Was genau wird beim "Pickerl" machen überprüft?

Es wird begutachtet, ob das Fahrzeug den Ansprüchen der Betriebs- sowie Verkehrssicherheit entspricht. Folgende Elemente werden überprüft:

  • Fahrwerk, Fahrgestell sowie Karosserie
  • Bremsanlage
  • Motor
  • Lenkung
  • Räder sowie Reifen
  • Sicht
  • Ausrüstung (Warndreieck, Verbandszeug)
  • Beleuchtungseinrichtungen
  • Warneinrichtungen
  • Sicherheitseinrichtungen
  • Überprüfung auf schädliche Luftverunreinigungen, schlechten Geruch, Rauch oder übermäßigen Lärm
Welche Unterlagen benötige ich für die Begutachtung?
  • Zulassungsbescheinigung
  • Bei allfälligen Veränderungen des Fahrzeugs sind unbedingt die ent­sprechenden Genehmigungspapiere (Typenschein/COC-Papier) beizulegen
  • Genehmigung oder Gutachten von Sonderausstattungen z.B (Felgen, Sportauspuff,...)
  • Bei nicht zugelassenen Fahrzeugen (Anmeldegutachten) Typenblatt oder -schein
Wie viel kostet die §57a-Begutachtung? (Pickerl)

Für einen Kostenvoranschlag wenden Sie sich bitte an Ihren Volkswagen Service-Betrieb.

Fristen und Toleranzgrenze des Überprüfungszeitraumes

Für PKW gilt in Österreich die 3-2-1 Regelung. So ist die erste Begutachtung 3 Jahre nach Erstanmeldung, die zweite Überprüfung nach weiteren 2 Jahren und ab dann jährlich vorgeschrieben. Der Zeitpunkt für die §57a-Begutachtung richtet sich nach dem Monat der Erstzulassung. Ein Monat vor dem Datum der ersten Zulassung bis zu vier Kalendermonate danach ist die Überprüfung durchzuführen.

  • Leichter Mangel (L.M.) Der Mangel muss "so bald wie möglich" behoben werden
  • Schwerer Mangel (S.M.) Der Mangel muss "bei der nächsten Werkstatt" behoben werden.
  • Gefahr in Verzug (G.V.) Der Mangel muss "umgehend" behoben werden.
  • Vorschriftsmangel (V) Das Fahrzeug darf nicht mehr gefahren werden, solange der Vorschriftsmangel nicht behoben wurde.

Die Vorteile der §57a-Begut­achtung bei Ihrem Volks­wagen Partner

  • Online-Terminvereinbarung bei teilnehmenden Volkswagen Partnern
  • Individuelle und persönliche Beratung
  • Erfahrung und Fachwissen unserer qualifizierten Mitarbeiter
  • Überprüfung nach aktuellem Stand der Technik
  • Bei notwendigen Reparaturen: Rücksprache mit dem Kunden und anschließende sofortige Reparatur
  • Sicherstellung der Betriebs- sowie Verkehrssicherheit
Ein Volkswagen beim Pickerl-Service
Volkswagen Service-Technikerin bei der Wartung

Vertrauen Sie unserer Erfahrung und unseren Spezialisten

Profitieren Sie von der Kompetenz unserer perfekt geschulten Volkswagen Service-Mitarbeiter, die laufend fachliche Trainings besuchen, um die Begutachtung durchführen zu dürfen.

Sie begutachten Ihr Fahrzeug auf Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie die Umweltbelastung nach aktuellem Stand der Technik. So können etwaige Fehler rechtzeitig behoben werden, um Ihre Sicherheit und die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

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