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Mobilitätsgarantie und Notrufnummer

Mobilitäts­garantie und Notruf­nummer

Blick aus dem Cockpit eines Volkswagen, ein Mann und eine Frau stehen außerhalb des Fahrzeuges

Wann immer Sie Hilfe brauchen - Volkswagen hat eines der dichtesten Servicenetze in ganz Österreich und über 9.000 Partner in Europa. Ein Anruf in Österreich - und wir kümmern uns um Hilfe. Ganz ohne Sprachprobleme für Sie.

Begleitet Sie auf jedem Kilometer.

Ihre Mobilität ist unser Ziel - auch bei Pannen, Unfall und im Ausland. Dafür steht die Volkswagen Mobilitätsgarantie, und die erneuert sich, wenn die erforderlichen Service-/Inspektionsereignisse bei einem autorisierten Volkswagen Service Partner durchgeführt werden - immer wieder, ein ganzes Autoleben lang.

Die Volkswagen Mobilitätsgarantie bietet Ihnen

  • Hilfe bei Pannen und Unfall
  • Ersatzmobilität bei längerer Reparaturdauer
  • Hilfe bei Krankheit
  • Reiseschutz
  • Hilfe bei Fahrzeugdiebstahl
  • Sonderkonditionen

Volkswagen Notruf 01 86 666 Aus dem Ausland +43 1 86 666

Sie fahren einen Volkswagen, der nicht der ID.Familie angehört?

Alle Leistungen der Mobilitätsgarantie im Überblick:

Leistungen bei Pannen und Unfällen

Hilfe vor Ort

Im Falle einer Panne kommt die Hilfe schnellstmöglich. Ob Startprobleme, leerer Tank o.ä.: Die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft vor Ort ist kostenlos (Verbrauchsmittel und Ersatzteile ausgenommen).

Schlepphilfe

Wenn vor Ort nicht geholfen werden kann, schleppen wir Ihr Fahrzeug kostenlos bis zum nächsten Volkswagen Service-Partner.

Fahrzeugbergung

Wir kümmern uns nach einem Unfall auch um die Fahrzeugbergung und übernehmen dafür die Kosten inkl. Schlepphilfe bis zum nächsten Volkswagen Service-Partner bis zu € 912,-. Ausgenommen Aufräum- bzw. Reinigungsarbeiten.

Ausgenommen Aufräum- bzw. Reinigungsarbeiten.

Ersatzteilbeschaffung

Wir beschaffen Ihnen dringend benötigte Ersatzteile im Falle einer Panne oder eines Unfalles und übernehmen dafür anfallende Kosten für Versand, Zoll, Luftfracht, Paketdienst oder Expressversand.

Ersatzmobilität

Ihre Mobilität ist sichergestellt, wenn Ihr Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall abgeschleppt werden muss und nicht innerhalb von 3 Stunden fahrtüchtig gemacht werden kann. Die 3 Stunden beginnen ab dem Zeitpunkt, ab dem das Kundenfahrzeug bei dem Volkswagen Service- Partner eintrifft. Für die Reparaturdauer bei einem Volkswagen Service-Partner sind ein Ersatzwagen für bis zu 3 Tage oder 1 Hotelübernachtung gedeckt.

Wir übernehmen auch Taxi-, Bahn- und Flugkosten. In Summe sind im Rahmen der Ersatzmobilität Kosten bis € 344,-¹* im In- und Ausland gedeckt. Im Zuge von Werkstattbesuchen zur Durchführung von Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten kann kein Ersatzwagen bereitgestellt werden. Die Auswahl des Ersatzwagens erfolgt durch den Volkswagen Service-Partner. Ersatzwägen haben nur eine Haftpflichtversicherung. Es besteht kein expliziter Anspruch auf einen Ersatzwagen. Bei Abschluss einer Kaskoversicherung besteht ein Selbstbehalt. Treibstoffkosten sind vom Kunden zu übernehmen.

* Bei Volkswagen Phaeton sind im Rahmen der Ersatzmobilität (Ersatzwagen oder Hotelübernachtung für jeweils bis zu 5 Tage bzw. Taxi, Bahn und Flug) Kosten bis 729,-¹ Euro im In- und Ausland gedeckt.

Fahrzeugrücktransport aus dem Ausland

Wenn das Fahrzeug abgeschleppt werden muss und nach einer Panne oder einem Verkehrsunfall im Ausland voraussichtlich nicht innerhalb von 3 Werktagen fahrtüchtig gemacht werden kann, kümmern wir uns um den Rücktransport des zu reparierenden Fahrzeugs nach Österreich und übernehmen dafür Kosten bis € 2.800,-¹. Sollten die Kosten für einen Fahrzeugrücktransport den Wert des Fahrzeugs übersteigen, übernehmen wir anstelle der Kosten für den Fahrzeugrücktransport nach Österreich die Kosten für die Verschrottung des Fahrzeugs im Ausland.

Fahrzeugabholung nach Fahrerausfall

Kann das Fahrzeug aufgrund von Krankheit oder Verletzung des Lenkers nicht aus dem Ausland nach Österreich zurück gebracht werden, organisieren wir einen Ersatzfahrer, der das Fahrzeug aus dem Ausland bis zum ständigen Wohnsitz des Fahrzeuginhabers in Österreich bringt. Wir übernehmen dafür die Kosten bis € 912,-¹ (abzüglich 10 % Selbstbehalt).

Nebenkosten

Telefon- und Parkgebühren, die im Rahmen einer Panne oder eines Unfalles entstehen, werden bis € 30,-¹ übernommen.

Rückerstattung der Blaulichtsteuer

Nach einem Verkehrsunfall übernehmen wir die Blaulichtsteuer in der Höhe von € 36,-¹.

Fahrzeugrückführung nach Reparatur*

Wir übernehmen bei einer Panne im Inland die Kosten der Fahrzeugrückführung nach Instandsetzung des Fahrzeugs durch den Volkswagen Service-Partner bis € 410,-¹, wenn das Fahrzeug zuvor abgeschleppt werden musste. Unfälle sind ausgenommen.

*Der Wohnort muss mehr als 100 km vom reparierenden Volkswagen Service-Partner entfernt sein.

Fahrzeugverzollung- und verschrottung

Muss das versicherte Fahrzeug nach einem Verkehrsunfall im Ausland verzollt bzw. verschrottet werden, sind die damit verbundenen Kosten (Gebühren) mit bis zu € 740,-¹ abgedeckt.

Leistungen bei Fahrzeug­diebstahl

Fahrzeugrücktransport aus dem Ausland

Wenn das gestohlene Fahrzeug im Ausland wieder aufgefunden wird und aufgrund von Beschädigungen voraussichtlich nicht innerhalb von 3 Werktagen im Ausland fahrtüchtig gemacht werden kann, kümmern wir uns um den Fahrzeugrücktransport nach Österreich und übernehmen dafür Kosten bis € 2.800,-¹.

Ersatzmobilität

Wenn Ihr Fahrzeug gestohlen wurde, übernehmen wir die Kosten für Ihre Ersatzmobilität (Ersatzwagen für bis zu 3 Tage oder 1 Hotelübernachtung bzw. Taxi, Bahn und Flug) insgesamt bis max. € 344,-¹* im In- und Ausland.

*Bei Volkswagen Phaeton sind im Rahmen der Ersatzmobilität (Ersatzwagen oder Hotelübernachtung für jeweils bis zu 5 Tage bzw. Taxi, Bahn und Flug) Kosten bis max. € 729,-¹ im In- und Ausland gedeckt.

Nebenkosten

Entstehen durch den Fahrzeugdiebstahl Nebenkosten wie z. B. Telefongebühren, übernehmen wir diese bis € 30,-¹.

Leistungen bei Krankheit

Krankenbesuch im Ausland

Wird Ihr Krankenhausaufenthalt im Ausland für länger als 2 Wochen erforderlich, werden die Fahrt- und Übernachtungskosten nahestehender Personen bis € 638,-¹ pro Schadensereignis ersetzt.

Krankenrücktransport aus dem Ausland

Wir ersetzen Ihnen den medizinisch notwendigen und ärztlich angeordneten Rücktransport nach Österreich bis € 4.625,-¹ (abzüglich 10 % Selbstbehalt).

Rückholung von Kindern aus dem Ausland

Wenn mitreisende Kinder unter 16 Jahren nicht mehr von Ihnen oder einer mitreisenden Person betreut werden können (z. B. bei Erkrankung oder Todesfall), kümmern wir uns um die Abholung der Kinder und übernehmen dafür Kosten bis € 1.872,-¹ (abzüglich 10 % Selbstbehalt).

Reiseschutz

Ersatz von Reise­dokumenten

Wir helfen, wenn Ihnen im Ausland Reisepass, Personalausweis oder Führerschein abhanden kommen. Pro Person und Schadensfall ersetzen wir die Kosten der Ersatzbeschaffung bis € 100,-¹. Als Nachweis benötigen wir von Ihnen eine offizielle Diebstahl- oder Verlustanzeige.

Zu sehen ist eine Frau und ein Mann die sich tief in die Augen schauen

Reiserückruf-Service

Wenn Sie wegen des Todes oder schwerer Erkrankung eines nahen Angehörigen im Ausland verständigt werden müssen, kümmert sich der Volkswagen Notruf im Rahmen seiner Möglichkeiten um den Rückruf. Die Kosten dafür werden bis € 462,-¹ übernommen.

Ein Mann in Anzug bedient gerade ein Smartphone.

Sonder­konditionen bei Europcar

Sie erhalten 20 % Nachlass auf Mietpreise im Inland und 10 % Nachlass auf die Auslandstarife bei Vorreservierungen (Tel. 01/86 616-33).

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Ein VW T-Roc fährt eine Stadtstraße entlang. Das Fahrzeug ist von hinten zu sehen

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Mobilitätsgarantie Folder

Alle Details und Bedingungen zur Volkswagen Mobilitätsgarantie für alle Volkswagen Modelle außer der ID.Familie

Info

Rahmenbedingungen zur Mobilitätsgarantie

Alle hier angeführten Leistungen beziehen sich auf Fahrzeuge, die über die österreichische Vertriebsorganisation ausgeliefert wurden bzw. auf Fahrzeuge, bei denen die Inspektion für die Volkswagen Mobilitätsgarantie bei einem autorisierten Volkswagen Service-Partner in Österreich durchgeführt wurde. Für Fahrzeuge mit ausländischer Mobilitätsgarantie können länderspezifische Abweichungen bestehen. Die Leistungsumfänge entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt der Drucklegung und sind nur auf öffentlichen Straßen und Verkehrsflächen gewährleistet, die der Straßenverkehrsordnung (StVO) unterliegen. Persönliche Leistungen erstrecken sich auf den/die Zulassungsbesitzer/- in des Fahrzeuges sowie auf mitreisende Angehörige und können nur in Anspruch genommen werden, wenn der/die Zulassungsbesitzer/-in mit dem Fahrzeug unterwegs ist (nur der Ersatz von Reisedokumenten ist davon unabhängig). Angehörige des/der Zulassungsbesitzers/-in im Sinne dieser Bedingungen sind der/die Ehepartner/-in, der/die Lebensgefährte/-in und deren Kinder, sofern diese im gemeinsamen Haushalt zum Zeitpunkt des Schadensereignisses seit mindestens 6 Wochen polizeilich gemeldet waren. Die Volkswagen Mobilitätsgarantie gilt nicht bei Fahrzeugschäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht werden (z. B. mutwillige Beschädigung, Fahrzeugeinbruch, Beteiligung an motorsportlichen Wettbewerben, Manövern, Katastropheneinsätzen, Verschulden durch Dritte o. ä.). Darüber hinaus sind Schäden, die auf Kriegsereignissen, inneren Unruhen, Erdbeben oder anderen Fällen höherer Gewalt beruhen, nicht abgedeckt. Die Volkswagen Mobilitätsgarantie entfällt außerdem bei:

  • Nicht ordnungsgemäß durchgeführten Servicearbeiten
  • Nichtbefolgung von Reparaturempfehlungen
  • Veränderung am Fahrzeug (Hardware und Software; z. B. Tuning)
  • Einbau von Fahrzeugteilen, die nicht von der Volkswagen AG genehmigt wurden
  • Unsachgemäßen Instandsetzungsarbeiten bei einem nicht von der Volkswagen AG autorisierten Volkswagen Service-Partner
  • Mängeln, die dem/der Zulassungsbesitzer/-in bekannt sind, aber nicht unverzüglich bei einem autorisierten Volkswagen Service-Partner zur Beseitigung in Auftrag gegeben wurden.
  • Verschulden durch Dritte

Potenzielle Schäden sind nach Möglichkeit abzuwenden bzw. zu mindern. Zur Gewährleistung der Volkswagen Mobilitätsgarantie muss der Schadensfall unverzüglich nach dem Eintritt entweder dem österreichischen Volkswagen Notruf oder direkt einem österreichischen Volkswagen Service-Partner gemeldet werden. Eine Vergütung von nicht in Anspruch genommenen Leistungen ist ausgeschlossen. Es können nur tatsächlich in Anspruch genommene und belegbare Kosten ersetzt werden. Die Kostenvergütung erfolgt nur bei Vorlage von Originalbelegen innerhalb von 6 Wochen nach Schadensereignis bei Ihrem Volkswagen Service-Partner. Für Kosten, die über den Leistungsumfang der Volkswagen Mobilitätsgarantie hinausgehen, werden keine Entschädigungen übernommen (z. B. Verdienstausfall). Sollten Ersatzansprüche an Dritte bzw. an andere Versicherungen bestehen und realisierbar sein, bleibt Porsche Austria leistungsfrei. Ein Ersatzwagen wird nach Wahl des Volkswagen Service-Partners zur Verfügung gestellt. Es besteht kein expliziter Anspruch auf einen Ersatzwagen sowie auf ein gleichwertiges Fahrzeug. Er hat grundsätzlich nur eine Haftpflichtversicherung. Zusätzlich anfallende Gebühren wie z. B. Einweg-/Drop-Off- oder Standgebühren und abgeschlossene Zusatzpakete werden nicht von der Volkswagen Mobilitätsgarantie übernommen. Selbst verschuldete Beschädigungen am Ersatzwagen trägt der/die Kunde/-in. Treibstoffkosten sowie Kosten für eine allfällige Vollkaskoversicherung sind von dem/der Kunden/-in zu übernehmen. Der Anspruch auf Ersatzmobilität erlischt, sobald das Kundenfahrzeug wieder fahrbereit ist. Es gilt österreichisches Recht. Als Gerichtsstand wird Salzburg Stadt vereinbart, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen einen anderen Gerichtsstand vorsehen.

Im Ausland sind längere Wartezeiten möglich. Akzeptiert der Hilfe leistende Betrieb die Kostenzusage nicht, bezahlen Sie bitte die Rechnung voerst selbst und reichen Sie diese anschließend bei Ihrem Volkswagen Betrieb in Österreich ein.

Ausgenommen Fahrzeuge der Volkswagen ID. Familie.

Alle Preise sind inkl. MwSt.

Porsche Austria GmbH & Co OG, Louise-Piëch-Straße 2, 5020 Salzburg · volkswagen.at/service · Stand: März 2023 · Bestellnummer: YMB 000 000 21456

Häufige gestellte Fragen zur Volkswagen Mobilitäts­garantie

Was ist die Volkswagen Mobilitätsgarantie?

Perfekt abgesichert mit der Volkswagen Mobilitätsgarantie. Bei Pannen und Unfällen, Krankheit, Fahrzeugdiebstahl uvm. erhalten Sie stets schnelle und zuverlässige Hilfe. In ganz Österreich und Europa - von 0-24 Uhr.

Die Volkswagen Mobilitätsgarantie gilt ab Neuwagenauslieferung bis zum ersten Service Ihres Fahrzeugs. Die Volkswagen Mobilitätsgarantie erneuert sich ein ganzes Autoleben lang bei jeder Inspektion in Ihrem autorisierten Volkswagen Service-Betrieb.

Wie funktioniert die Mobilitätsgarantie?

Bei einer Panne, einem Unfall etc. wählen Sie die Notrufnummer der Volkswagen Mobilitätsgarantie: 01 86 666. Im Ausland wählen Sie bitte +43 1 86 666. Keine Sprachprobleme für Sie. Es genügt ein Anruf in Österreich und wir von Volkswagen kümmern uns sofort um Hilfe für Sie.

Was sind die Voraussetzungen für die Mobilitätsgarantie?

Die empfohlenen Service- und Inspektionsereignisse müssen innerhalb der vorgeschriebenen Zeiträume bzw. dem vorgeschriebenen Kilometerstand in einem autorisierten Volkswagen Service-Betrieb durchgeführt werden.

Sollten Sie Ihren Volkswagen verkaufen, überträgt sich die Mobilitätsgarantie auf den nächsten Besitzer.

Sie fahren einen Volkswagen, der der ID.Familie angehört?

Alle Leistungen der ID.Mobilitätsgarantie im Überblick:

Hilfe am Telefon
Hilfe vor Ort
Schlepphilfe
Fahrzeugbergung
Ersatzmobilität
Fahrzeugrücktransport
1 / 6

Hilfe am Telefon durch den Volkswagen Notruf

Erster Schritt zur Pannenhilfe für ein Fahrzeug der Volkswagen ID.Familie ist immer die Kontaktaufnahme mit dem Volkswagen Notruf. Auf Basis dort vorliegender Informationen wird durch den Volkswagen Notruf entschieden, ob durch Hilfe am Telefon das Problem gelöst werden kann oder ob andere Maßnahmen zu ergreifen sind.

ID.3 IN0041

Hilfe vor Ort

Im Falle einer Panne kommt die Hilfe schnellstmöglich. Die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft bei kleineren Problemen vor Ort ist kostenlos (Verbrauchsmittel und Ersatzteile ausgenommen).

ID.3 IN0145

Schlepphilfe

Kann die Fahrbereitschaft am Schadensort nicht wiederhergestellt werden, wird das Abschleppen zum nächstgelegenen zuständigen Service-Partner organisiert und bezahlt. Auch bei Schwierigkeiten mit dem Laden der Hochvoltbatterie z. B. mit Stecker, Ladebuchse, Ladeklappe, Kabel oder peripheren Problemen (z. B. einer defekten Ladesäule) steht Hilfe zur Verfügung. Bei leerer Hochvoltbatterie wird das Erreichen der nächstgelegenen nutzbaren Ladestation sichergestellt, auf Wunsch alternativ am Arbeitsplatz des berechtigten Fahrers oder an seiner Heimatadresse, sofern maximal 50 km entfernt.

Vater und Tochter montieren Anhänger an einem weißen VW ID.4

Fahrzeugbergung nach Unfall

Falls vorab eine Bergung des Fahrzeugs notwendig sein sollte, wird diese organisiert, durchgeführt und bezahlt. Ausgenommen Aufräum- bzw. Reinigungsarbeiten.

Ein Mann und eine Frau stehen vor einem ID

Ersatzmobilität

Ihre Mobilität ist sichergestellt, wenn Ihr Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall abgeschleppt werden muss und nicht innerhalb von drei Stunden fahrtüchtig gemacht werden kann. Die drei Stunden beginnen ab dem Zeitpunkt, ab dem das Kundenfahrzeug beim Volkswagen Service-Partner eintrifft. Bei allen abgedeckten Ereignissen, in denen die Weiterfahrt nicht gewährleistet werden kann, können folgende Leistungen in Anspruch genommen werden: - Ein Ersatzfahrzeug wird für die Dauer der notwendigen Reparatur für maximal drei Werktage plus Wochenende und Feiertage zur Verfügung gestellt. - Taxikosten sind bis maximal 165,-1 Euro pro Fall (Fahrer und alle Mitfahrer) gedeckt. - Bahnkosten der 2. Klasse sowie Flugkosten der Economy Class sind bis maximal 550,-1 Euro pro Fall (Fahrer und alle Mitfahrer) gedeckt. - Unterkunftskosten inkl. Frühstück sind bis maximal 165,-1 Euro pro Person pro Nacht für maximal drei Nächte gedeckt, wenn der berechtigte Fahrer mehr als 100 km von seinem ersten Wohnsitz entfernt ist. Das Ersatzfahrzeug wird maximal der Klasse des betroffenen Fahrzeugs entsprechen und muss entweder beim autorisierten Service-Partner bezogen werden, bei welchem die Reparatur dieses Fahrzeugs durchgeführt wird, oder mittelbar vom Volkswagen Notruf. Es besteht kein expliziter Anspruch auf einen Ersatzwagen sowie Anrecht auf ein Elektrofahrzeug. Eventuell entstehende Nebenkosten für das Ersatzfahrzeug wie Treibstoff, Strom, Straßenbenutzungsgebühren etc. gehen zu Lasten des Fahrers.Das Ersatzfahrzeug wird maximal der Klasse des betroffenen Fahrzeugs entsprechen und muss entweder beim autorisierten Service-Partner bezogen werden, bei welchem die Reparatur dieses Fahrzeugs durchgeführt wird, oder mittelbar vom Volkswagen Notruf. Ein Anrecht auf ein Elektrofahrzeug besteht nicht. Eventuell entstehende Nebenkosten für das Ersatzfahrzeug wie Treibstoff, Strom, Straßenbenutzungsgebühren etc. gehen zu Lasten des Fahrers.

Ein Mann geht am Heck eines ID.3 vorbei

Fahrzeugrücktransport aus dem Ausland maximal bis zum Zeitwert

Fahrzeugrücktransport des unreparierten Fahrzeugs vom Schadensort zum autorisierten Service-Partner am Wohnort des Fahrers bzw. beim von ihm gewählten autorisierten Service-Partner, falls es nicht innerhalb von drei Werktagen repariert werden kann. Diese Entscheidung im Sinne einer Fahrzeugrückführung aus dem Ausland sowie die Kostenübernahme hierfür müssen vorab vom Volkswagen Notruf freigegeben werden.

Blick durch das Fenster eines IDs auf einen Mann, der am Strand spaziert

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ID.Mobilitätsgarantie Folder

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