Egal, wo dich deine Reise hinführt – mit Volkswagen bist du für jeden Fall der Fälle bestens abgesichert. Sollte deine Fahrt durch eine unerwartete Panne oder einen Unfall einmal unfreiwillig unterbrochen werden, lässt dich die Volkswagen Mobilitätsgarantie nicht im Stich.
Im Falle einer Panne kommt die Hilfe schnellstmöglich. Ob Startprobleme, leerer Tank o.ä.: Die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft vor Ort ist kostenlos (Verbrauchsmittel und Ersatzteile ausgenommen).
Wenn vor Ort nicht geholfen werden kann, schleppen wir dein Fahrzeug kostenlos bis zum nächsten Volkswagen Service-Partner.
Wir kümmern uns nach einem Unfall auch um die Fahrzeugbergung und übernehmen dafür die Kosten inkl. Schlepphilfe bis zum nächsten Volkswagen Service-Partner bis zu € 912,-. Ausgenommen Aufräum- bzw. Reinigungsarbeiten.
Ausgenommen Aufräum- bzw. Reinigungsarbeiten.
Wir beschaffen dir dringend benötigte Ersatzteile im Falle einer Panne oder eines Unfalles und übernehmen dafür anfallende Kosten für Versand, Zoll, Luftfracht, Paketdienst oder Expressversand.
Deine Mobilität ist sichergestellt, wenn dein Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall abgeschleppt werden muss und nicht innerhalb von 3 Stunden fahrtüchtig gemacht werden kann. Die 3 Stunden beginnen ab dem Zeitpunkt, ab dem das Kundenfahrzeug bei dem Volkswagen Service- Partner eintrifft. Für die Reparaturdauer bei einem Volkswagen Service-Partner sind ein Ersatzwagen für bis zu 3 Tage oder 1 Hotelübernachtung gedeckt.
Wir übernehmen auch Taxi-, Bahn- und Flugkosten. In Summe sind im Rahmen der Ersatzmobilität Kosten bis € 344,-¹* im In- und Ausland gedeckt. Im Zuge von Werkstattbesuchen zur Durchführung von Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten kann kein Ersatzwagen bereitgestellt werden. Die Auswahl des Ersatzwagens erfolgt durch den Volkswagen Service-Partner. Ersatzwägen haben nur eine Haftpflichtversicherung. Es besteht kein expliziter Anspruch auf einen Ersatzwagen. Bei Abschluss einer Kaskoversicherung besteht ein Selbstbehalt. Treibstoffkosten sind vom Kunden zu übernehmen.
* Bei Volkswagen Phaeton sind im Rahmen der Ersatzmobilität (Ersatzwagen oder Hotelübernachtung für jeweils bis zu 5 Tage bzw. Taxi, Bahn und Flug) Kosten bis 729,-¹ Euro im In- und Ausland gedeckt.
Wenn das Fahrzeug abgeschleppt werden muss und nach einer Panne oder einem Verkehrsunfall im Ausland voraussichtlich nicht innerhalb von 3 Werktagen fahrtüchtig gemacht werden kann, kümmern wir uns um den Rücktransport des zu reparierenden Fahrzeugs nach Österreich und übernehmen dafür Kosten bis € 2.800,-¹. Sollten die Kosten für einen Fahrzeugrücktransport den Wert des Fahrzeugs übersteigen, übernehmen wir anstelle der Kosten für den Fahrzeugrücktransport nach Österreich die Kosten für die Verschrottung des Fahrzeugs im Ausland.
Telefon- und Parkgebühren, die im Rahmen einer Panne oder eines Unfalles entstehen, werden bis € 30,-¹ übernommen.
Nach einem Verkehrsunfall übernehmen wir die Blaulichtsteuer in der Höhe von € 36,-¹.
Wir übernehmen bei einer Panne im Inland die Kosten der Fahrzeugrückführung nach Instandsetzung des Fahrzeugs durch den Volkswagen Service-Partner bis € 410,-¹, wenn das Fahrzeug zuvor abgeschleppt werden musste. Unfälle sind ausgenommen.
*Der Wohnort muss mehr als 100 km vom reparierenden Volkswagen Service-Partner entfernt sein.
Muss das versicherte Fahrzeug nach einem Verkehrsunfall im Ausland verzollt bzw. verschrottet werden, sind die damit verbundenen Kosten (Gebühren) mit bis zu € 740,-¹ abgedeckt.
Die in dieser Darstellung gezeigten Fahrzeuge können in einzelnen Details vom aktuellen österreichischen Lieferprogramm abweichen. Abgebildet sind teilweise Sonderausstattungen gegen Mehrpreis. Alle Preise sind unverbindl., nicht kart. Richtpreise inkl. NoVA, 20% MwSt., Frachtkosten und unter Berücksichtigung des NoVA-Zu- bzw. Abschlags lt. § 6 NoVAG. Im Sinne einer besseren Lesbarkeit der Texte wurde von uns entweder die männliche oder weibliche Form von personenbezogenen Wörtern gewählt. Dies impliziert keinesfalls eine Benachteiligung des jeweils anderen Geschlechts. Wir danken für dein Verständnis.
Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlichen Messverfahren (VO(EG)715/2007 in der gegenwärtig geltenden Fassung) im Rahmen der Typengenehmigung des Fahrzeugs auf Basis des WLTP-Prüfverfahrens erhoben. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Der Verbrauch und die CO2-Emissionen eines Fahrzeugs hängen nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs/Stroms durch das Fahrzeug ab, sondern werden auch vom Fahrverhalten, Fahrstrecke und anderen nicht technischen Faktoren beeinflusst. Abweichende Verbrauchswerte, CO2-Emissionen und Reichweiten können sich durch Mehrausstattungen und Zubehör (z. B. Reifen, Anhängerkupplung, Dachträger etc.) sowie Fahrstil, Geschwindigkeit, Einsatz von Komfort-/Nebenverbrauchern, Außentemperatur, Anzahl Mitfahrer, Zuladung, Auswahl Fahrprofil, Topografie uvm. ergeben. Diese Faktoren beeinflussen relevante Fahrzeugparameter wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik. Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) sowie der Sachbezug berechnen sich nach CO2-Emissionen in g/km.