Leistungen bei Fahrzeugdiebstahl

Volkswagen Mobilitäts­garantie Leistungen bei Fahrzeug­dieb­stahl

Der Verlust des eigenen Autos durch einen Diebstahl ist eine emotionale und organisatorische Herausforderung – erst recht, wenn man weit weg von zu Hause ist. Die Volkswagen Mobilitätsgarantie steht dir auch in dieser Ausnahmesituation verlässlich zur Seite und sorgt dafür, dass du nicht strandest.

Wenn das gestohlene Fahrzeug im Ausland wieder aufgefunden wird und aufgrund von Beschädigungen voraussichtlich nicht innerhalb von 3 Werktagen im Ausland fahrtüchtig gemacht werden kann, kümmern wir uns um den Fahrzeugrücktransport nach Österreich und übernehmen dafür Kosten bis € 2.800,-¹.

Wenn dein Fahrzeug gestohlen wurde, übernehmen wir die Kosten für deine Ersatzmobilität1 (Ersatzwagen für bis zu 3 Tage oder 1 Hotelübernachtung bzw. Taxi, Bahn und Flug) insgesamt bis max. € 344,-2 im In- und Ausland.

1 Es besteht kein expliziter Anspruch auf einen Ersatzwagen sowie ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug.

2 Bei Volkswagen Phaeton sind im Rahmen der Ersatzmobilität (Ersatzwagen oder Hotelübernachtung für jeweils bis zu 5 Tage bzw. Taxi, Bahn und Flug) Kosten bis max. € 729,-¹ im In- und Ausland gedeckt.

Entstehen durch den Fahrzeugdiebstahl Nebenkosten wie z. B. Telefongebühren, übernehmen wir diese bis € 30,-¹.

    Die in dieser Darstellung gezeigten Fahrzeuge können in einzelnen Details vom aktuellen österreichischen Lieferprogramm abweichen. Abgebildet sind teilweise Sonderausstattungen gegen Mehrpreis. Alle Preise sind unverbindl., nicht kart. Richtpreise inkl. NoVA, 20% MwSt., Frachtkosten und unter Berücksichtigung des NoVA-Zu- bzw. Abschlags lt. § 6 NoVAG. Im Sinne einer besseren Lesbarkeit der Texte wurde von uns entweder die männliche oder weibliche Form von personenbezogenen Wörtern gewählt. Dies impliziert keinesfalls eine Benachteiligung des jeweils anderen Geschlechts. Wir danken für dein Verständnis.

    Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlichen Messverfahren (VO(EG)715/2007 in der gegenwärtig geltenden Fassung) im Rahmen der Typengenehmigung des Fahrzeugs auf Basis des WLTP-Prüfverfahrens erhoben. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Der Verbrauch und die CO2-Emissionen eines Fahrzeugs hängen nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs/Stroms durch das Fahrzeug ab, sondern werden auch vom Fahrverhalten, Fahrstrecke und anderen nicht technischen Faktoren beeinflusst. Abweichende Verbrauchswerte, CO2-Emissionen und Reichweiten können sich durch Mehrausstattungen und Zubehör (z. B. Reifen, Anhängerkupplung, Dachträger etc.) sowie Fahrstil, Geschwindigkeit, Einsatz von Komfort-/Nebenverbrauchern, Außentemperatur, Anzahl Mitfahrer, Zuladung, Auswahl Fahrprofil, Topografie uvm. ergeben. Diese Faktoren beeinflussen relevante Fahrzeugparameter wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik. Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) sowie der Sachbezug berechnen sich nach CO2-Emissionen in g/km.