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We Upgrade

Nachträglich ein Upgrade? Das ist jetzt möglich mit dem Golf.

Golf We Upgrade

Zu sehen ist eine Frau die gerade auf den neuen VW Golf zugeht und einen Blumenstrauß hält.

Die We Upgrade Funktionen1) schalten Sie einfach über den In-Car Shop im Infotainmentsystem frei . So können beispielsweise die dynamische Fernlichtregulierung "Light Assist", die Ambientebeleuchtung (mehrfarbig), die automatische Distanzregelung "ACC", App Connect2) nachträglich aktiviert werden. Das konkret verfügbare Angebot ist dabei fahrzeug- und modellabhängig.

Disclaimer der Volkswagen AG
  1. Für die Nutzung von "We Upgrade"-Funktionen benötigen Sie ein Volkswagen ID Benutzerkonto, einen gültigen We Connect Vertrag und Ihre Legitimation als Hauptnutzer, das bedeutet die Verknüpfung Ihres Benutzerkontos mit dem konkreten Fahrzeug. Die Verfügbarkeit von We Upgrade-Funktionen ist abhängig von der technischen Ausstattung und den Hardware-Einrichtungen eines Fahrzeugs. Die für das jeweilige Fahrzeug erhältlichen "We Upgrade"-Funktionen können durch den Hauptnutzer im In-Car Shop eingesehen werden.
  2. App‑Connect umfasst die Technologien Apple CarPlay™, Android Auto™ und MirrorLink®. Um Ablenkung zu vermeiden, lassen sich während der Fahrt nur zertifizierte Apps starten. Bitte berücksichtigen Sie in diesem Zusammenhang auch, dass manche Apps nicht für jede der drei Technologien angeboten werden und die Verfügbarkeit dieser Technologien länderabhängig unterschiedlich ausfallen kann. Informationen zur Kompatibilität von Smartphones finden Sie auf volkswagen.de/mobiltelefon sowie ergänzend auch für Apple CarPlay™ unter https://apple.com/de/ios/carplay/, für Android Auto™ unter https://android.com/intl/de_de/auto/ und für MirrorLink® unter https://mirrorlink.com/.

Die in dieser Darstellung gezeigten Fahrzeuge können in einzelnen Details vom aktuellen österreichischen Lieferprogramm abweichen. Abgebildet sind teilweise Sonderausstattungen gegen Mehrpreis. Alle Preise sind unverbindl., nicht kart. Richtpreise inkl. NoVA, 20% MwSt., Frachtkosten und unter Berücksichtigung des NoVA-Zu- bzw. Abschlags lt. § 6 NoVAG. Im Sinne einer besseren Lesbarkeit der Texte wurde von uns entweder die männliche oder weibliche Form von personenbezogenen Wörtern gewählt. Dies impliziert keinesfalls eine Benachteiligung des jeweils anderen Geschlechts. Wir danken für Ihr Verständnis.

Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlichen Messverfahren (VO(EG)715/2007 in der gegenwärtig geltenden Fassung) im Rahmen der Typengenehmigung des Fahrzeugs auf Basis des WLTP-Prüfverfahrens erhoben. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Der Verbrauch und die CO2-Emissionen eines Fahrzeugs hängen nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs/Stroms durch das Fahrzeug ab, sondern werden auch vom Fahrverhalten, Fahrstrecke und anderen nicht technischen Faktoren beeinflusst. Abweichende Verbrauchswerte, CO2-Emissionen und Reichweiten können sich durch Mehrausstattungen und Zubehör (z. B. Reifen, Anhängerkupplung, Dachträger etc.) sowie Fahrstil, Geschwindigkeit, Einsatz von Komfort-/Nebenverbrauchern, Außentemperatur, Anzahl Mitfahrer, Zuladung, Auswahl Fahrprofil, Topografie uvm. ergeben. Diese Faktoren beeinflussen relevante Fahrzeugparameter wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik. Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) sowie der Sachbezug berechnen sich nach CO2-Emissionen in g/km.